top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Gültigkeit der AGBs von Magic of Pole and Fitness.

 

Mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft oder Kurskarten erkennt das Mitglied die derzeitig gültigen AGBs an. Alle eventuell vorangegangenen Bedingungen verlieren ihre Gültigkeit.

Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und richtet sich nach den allgemein üblichen Geschäftsregeln, einsehbar im Studio.

 

2. An und Abmeldung

 

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt online über die Homepage www.magicofpoleandfitness.de der APP Fit Wix oder telefonisch bzw. Whatsapp unter 0151 168519032.

Eine Online-Anmeldung ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Die Anmeldung ist verbindlich.

 

3. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

 

Die Kursgebühren können der Gebühren- und Beitragsliste entnommen werden auf der Homepage www.magicofpoleandfitness.de der APP Fit Wix oder im Studio.

Bei Kostensteigerung von Lohn, Miet- und Nebenkosten wie Strom, Gas ,Wasser, Heizung etc. ist Magic of Pole and Fitness berechtigt die Kursbeiträge anzupassen. Die Beitragsanpassung ist ohne Zustimmung des Mitglieds/Teilnehmer wirksam.

Der Monatsbeitag wird unmittelbar bei der Anmeldung fällig. Die Monatsbeiträge werden jeweils im Voraus per Bankeinzug von der umseitig genannten Kontoverbindung eingezogen.Änderung der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.

 

4. Vertragslaufzeit

 

Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Die Kündigungsfrist ist immer zum Monatsende über unsere Homepage möglich.

Nach den 6 Monaten läuft der Vertrag automatisch aus und muss neu abgeschlossen werden.

 

5. Rücktritt/Stornierung (Choreo)

 

Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn fallen keine Kursgebühren an. Bei Abmeldung 14 bis 5 Tage vor Kursbeginn fallen 50% der Kursgebühren an, sofern keine Ersatzteilnehmerin gefunden wird. Bei Abmeldung 5 Tage vor bzw. nach Kursbeginn werden 100% der Kursgebühr berechnet, sofern keine Kursteilnehmerin oder Ersatzteilnehmerin gefunden wird. Die Abmeldung muss schriftlich oder telefonisch erfolgen.

 

6. Sonstiges

 

Die Teilnahmeerlaubnis zum Unterricht ist nicht an Dritte übertragbar. Änderungen am Kursplan sind jederzeit möglich. Die Kursdurchführung kann im Einzelfall von der Teilnehmerzahl abhängen. Die Mindestteilnehmerzahl für reguläre wöchentliche Kurse beträgt (2 oder 3) Personen. Wird bis 12 Stunden vor Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs ersatzlos abgesagt werden. Wir bemühen uns jedoch immer um Ersatz, wenn möglich. Eine dauerhafte Unterbuchung kann zu einer Absetzung des Kurses führen.

 

7. Haftungsausschuss und Gesundheit

 

7a. Allgemein:

Magic of Pole and Fitness übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder sonstiger Gegenstände.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an den Kursen die Gesundheit der Teilnehmerinnen und eine gewissen körperliche Grundfitness erfordert. Diese bestätigt die Teilnehmerin durch Ausfüllen und Unterzeichnung der Aufnahmeerklärung.

Die Teilnehmerinnen sind verpflichtet, die Trainerin vor Trainingsbeginn über eventuell vorhandene Vorerkrankungen, körperliche Einschränkungen oder Unwohlsein am Tag des Trainings zu informieren.

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr.
 

7b. Speziell Poledance und Exotic-Kurse:

Den Teilnehmerinnen ist bekannt, dass durch die akrobatischen Elemente und Kopfüber-Figuren im Training ein höheres Verletzungsrisiko besteht als bei anderen Tanz- oder Fitnesskursen. Leichte Verletzungen wie blaue Flecken, Prellungen , Hautabschürfungen oder Reizungen oder ein kurzzeitiges Schwindelgefühl können bei jedem Training erfolgen.

Die Trainerin haftet daher nicht für Verletzungen, die sich die Kursteilnehmerin durch eigenes Verschulden, ihre Unachtsamkeit oder das Verschulden anderer Kursteilnehmerinnen vor, während oder nach dem Training zuziehen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt davon unberührt.

Jede Teilnehmerin ist für sich selbst verantwortlich und muss während des Trainings für ihre eigene Sicherheit sorgen. Es wird ausdrücklich auf die Verwendung von Matten verwiesen, um eventuelle Verletzungen zu vermeiden.

Während des Kurses haben die Teilnehmerinnen sich an die Anleitungen der Trainerinnen zu halten. Bei einem plötzlich auftretendem Unwohlsein oder einem anhaltenden Schwindelgefühl, hat die Schülerin die Trainerin umgehend zu informieren und ggf. das Training zu beenden.

Beim erlernen neuer Figuren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Figuren zunächst nur im Beisein und unter Hilfestellung der Trainerin zu üben. Sollte sich die Schülerin dabei sicher fühlen, kann sie die Übung auf eigene Gefahr allein durchführen.

8. Teilnahme

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird für das Magic of Pole and Fitness Studio geltende Hausregeln anerkannt. Bei einem groben Verstoß gegen die Hausregeln liegt, von Seiten des Magic of Pole and Fitness Studios, die Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Mitgliedes vor. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.

Bei Teilnahme von Minderjährigen (unter 18 Jahre) ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzubringen.

 

9. Vorzeitige Beendigung

 

Wird ein Mitglied durch Schwangerschaft, oder durch Umzug die Entfernung zum Magic of Pole and Fitness Studio unzumutbar gemacht / an der Sportausübung gehindert UND kann dies durch einen ärztlichen oder behördlichen Nachweis dargelegt werden, ist die Mitgliedschaft mit Wirkung zum Ende des laufendes Monats kündbar..

 

10. Urheberrechte und Datenschutz

 

Alle persönlichen Daten von Mitgliedern werden nur gespeichert bis eine Schülerin sich dauerhaft vom Training abmeldet.

Die im Kurs gelehrten Choreographien dürfen weder ganz, noch in Teilen an Dritte weitergeben oder öffentlich aufgeführt werden, sofern dies nicht ausdrücklich von der Trainerin gestattet wird. Videoaufnahmen und Fotografien sind während des Unterrichts nur mit Erlaubnis der Trainerin zulässig. Im Falle der Nichteinhaltung kann Schadensersatz verlangt werden.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des des Vertrags in übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, das sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

bottom of page